Informationsstand zum Thema Radfahrsicherheit mit Fahrradkennzeichnung des Abschnitt 34

Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 34 beraten Sie gerne über die Gefahren im Straßenverkehr und wie Sie sicherer am Straßenverkehr teilnehmen können, um Verkehrsunfälle zu vermeiden. Dabei nehmen die Beamten ihr mitgebrachtes Fahrrad in Augenschein und überprüfen die Verkehrssicherheit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, Ihre Räder vor Ort kennzeichnen zu lassen. Bei einer Fahrradkennzeichnung wird Ihr Fahrrad oder Fahrradanhänger – zusätzlich zur ggf. vorhandenen Rahmennummer – mit einer nachträglichen, individuellen Kennzeichnung versehen. Mit Ihrer Einwilligung werden die Angaben zum Fahrrad zusammen mit Ihren Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum-/ort) in einem Verzeichnis der Polizei gespeichert. Somit lässt sich Ihr Fahrrad nach einem Abhandenkommen besser zuordnen. Außerdem steigt durch eine mit der Kennzeichnung ergänzte Sachfahndungseingabe die Chance, Ihr Rad nach einem Diebstahl wiederzufinden. <b>Ein derart gekennzeichnetes Rad ist für Diebe weitaus weniger attraktiv!</b> Eine Fahrradkennzeichnung allein ist jedoch kein hinreichender Schutz! Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite [[/polizei/aufgaben/praevention/diebstahl-und-einbruch/artikel.228483.php|Schützen Sie sich vor Fahrraddiebstahl]] zu den Möglichkeiten, Fahrraddieben die Arbeit zu erschweren. <b>Wichtig:</b> Zur Fahrradkennzeichnung bringen Sie bitte Ihren Ausweis oder Pass mit. Minderjährige Radfahrende kommen in Begleitung ihrer Erziehungsverantwortlichen oder legen eine schriftliche Einwilligung ihrer Eltern vor.
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Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 34 beraten Sie gerne über die Gefahren im Straßenverkehr und wie Sie sicherer am Straßenverkehr teilnehmen können, um Verkehrsunfälle zu vermeiden. Dabei nehmen die Beamten ihr mitgebrachtes Fahrrad in Augenschein und überprüfen die Verkehrssicherheit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, Ihre Räder vor Ort kennzeichnen zu lassen. Bei einer Fahrradkennzeichnung wird Ihr Fahrrad oder Fahrradanhänger – zusätzlich zur ggf. vorhandenen Rahmennummer – mit einer nachträglichen, individuellen Kennzeichnung versehen. Mit Ihrer Einwilligung werden die Angaben zum Fahrrad zusammen mit Ihren Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum-/ort) in einem Verzeichnis der Polizei gespeichert. Somit lässt sich Ihr Fahrrad nach einem Abhandenkommen besser zuordnen. Außerdem steigt durch eine mit der Kennzeichnung ergänzte Sachfahndungseingabe die Chance, Ihr Rad nach einem Diebstahl wiederzufinden. <b>Ein derart gekennzeichnetes Rad ist für Diebe weitaus weniger attraktiv!</b> Eine Fahrradkennzeichnung allein ist jedoch kein hinreichender Schutz! Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite [[/polizei/aufgaben/praevention/diebstahl-und-einbruch/artikel.228483.php|Schützen Sie sich vor Fahrraddiebstahl]] zu den Möglichkeiten, Fahrraddieben die Arbeit zu erschweren. <b>Wichtig:</b> Zur Fahrradkennzeichnung bringen Sie bitte Ihren Ausweis oder Pass mit. Minderjährige Radfahrende kommen in Begleitung ihrer Erziehungsverantwortlichen oder legen eine schriftliche Einwilligung ihrer Eltern vor.
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